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AGB

Die Firma highclimbers ansässig in 24103 Kiel, Ringstraße 66 leistet für ihre jeweiligen Auftraggeber die Arbeiten nur unter den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§1 Angebote

Unsere Angebote/ Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend.

Alle Angaben über Leistungen, Materialien etc. sind Branchen- und Tarifübliche Angaben und orientieren sich an diesen Preisen.

Ergeben sich nach Angebotsstellung Änderungen durch den Auftraggeber, fühlen wir uns nicht an unser Angebot gebunden, es kann somit teilweise- oder ganz seine Gültigkeit verlieren.

§2 Auftragserteilung

Vor Auftragsausführung muss durch den Kunden eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form an uns erfolgen.

Die Auftragserteilung hat auf per Post, Fax oder Mail zu erfolgen und muss die Firmenbezeichnung, Firmensitz, und Unterschrift/ Namen des Auftraggebers enthalten. Die für die Auftragserteilung erforderlichen Genehmigungen und Gutachten müssen uns zum Auftragsbeginn vorliegen. Sollte dieses nicht der Fall sein, so kommt der Auftraggeber für die dann anfallenden Kosten auf.

§3 Leistungen

Wir erfüllen unsere Leistungen nach den jeweiligen Richtlinien der BG- Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte.

Er verpflichtet sich zuverlässiges Personal einzusetzen, die Arbeitsausführung wird durch das Unternehmen überwacht.

Eventuell erforderliche Wasserentnahmestellen, sowie Strom und Bereitstellung von Sanitär- und Waschräumen, sofern erforderlich auch Aufenthaltsräumen werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für langfristige Aufträge sind ebenso verschließbare Lagermöglichkeiten vorzuhalten.

§4 Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten: Das Angebot, sowie die schriftliche Auftragsbestätigung.

§5 Art und Umfang der Leistung

Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei Erfüllung der vertraglichen Aufgaben entstanden sind. Er ist hiergegen ausreichend versichert.

Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung!

Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.

§6 Auftragserfüllung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwendungen erhebt. Die Abnahme hat umgehend nach der Ausführung der Arbeiten zu erfolgen.

§7 Abschlagszahlungen, Rechnungen, Zahlungsziel

Wir behalten uns in bestimmten Fällen Abschlagszahlungen vor.

Für ein Auftragsvolumen i.H. von 1000,00 – 1500,00 € erheben wir eine Abschlagszahlung von 400,00 €.netto vor Auftragsbeginn.

Für ein Auftragsvolumen i.H. von 1501,00 – 3000,00 € 800,00 € netto.

Für ein Auftragsvolumen i.H. von 3001,00 – 10.000,00 € und höher 60% netto.

Materialkosten/ Fremdleistungen sind vor Auftragsausführung komplett zu entrichten, sofern wir dieses als erforderlich ansehen. Bei Neu/ Erstkunden sind grundsätzlich die Materialkosten/ Fremdleistungen vor Auftragsausführung zu entrichten, Sie erhalten hierzu eine gesonderte Rechnung als Abschlagsforderung.

Die Abschlagszahlungen sind innerhalb 5 Werktagen nach Rechnungsdatum zu begleichen!

Jede Überschreitung des Zahlungsziels berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit 8% Verzugszinsen zu berechnen. Diese Verzugszinsen werden wir notfalls gerichtlich einfordern!

Schlussrechnungen sind innerhalb 10 Werktagen ohne Abzug von Skonto zu begleichen.

An- und Abfahrt werden gesondert in Rechnung gestellt.

§8 sonstige Bestimmungen

Vertragsstrafen/ Konventionalstrafen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Vertragspartner verpflichten sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.

Der Aufraggeber bestätigt den Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, bei Abschlagszahlungen gelten 5 Werktage als Zahlungsziel

Im Falle einer Verhinderung der Arbeitsausführung durch höhere Gewalt, wie z.B. Sturm, Hochwasser, Evakuierungsmaßnahmen oder behördlicher Anweisungen ist der regelmäßig monatliche Rechnungsbetrag auch weiterhin fällig, wenn die Arbeiten aufgrund einer der vorgenannten Gründe nicht erfolgen können. Dieses gilt für die Dauer von 45 Tagen nach Eintritt des Grundes, der zum Ausfall der regelmäßigen Auftragserfüllung führt.

§9 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

§10 Mängel

Mängel sind uns unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen Wir behalten uns vor, die Mängel fehlerfrei zu beseitigen oder die Vergütung für unsere Leistungen zu mindern.

§11 Storno

Eine Stornierung des Auftrages hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bei Auftragsstornierung nach Auftragserteilung berechnen wir 50% des gesamten Auftragswertes gemäß Angebot als Stornogebühr.

Wird die Leistung/ der Auftrag weniger als 10 Werktage vor Ausführung durch den Auftraggeber storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 75% des Auftragswertes gemäß Angebot. Materialbeschaffungen, die im Rahmen des Auftrages geleistet wurden, sowie bereits angemietete Maschinen und Geräte werden dem Auftraggeber zu 100% in Rechnung gestellt.

Wird die Leistung/ der Auftrag weniger als 2 Werktage vor Ausführung durch den Auftragnehmer storniert, so ist der gesamte Leistungs- bzw. Auftragswert zu entrichten. Materialbeschaffungen, die im Rahmen des Auftrages geleistet wurden, sowie bereits angemietete Maschinen und Geräte werden dem Auftraggeber ebenfalls zu 100% in Rechnung gestellt.

 

§12 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Ort für beide Vertragsparteien ist Kiel.

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